Tausende verschiedene Wundauflagen – muss das sein?

- Bastian Hahnen, 03.11.2025

Bei rund 2.700.000 Patienten, die pro Jahr unter einer schlecht heilenden Wunde leiden, ist es folgerichtig, dass sich rund um die Heilung dieser Wunden ein riesiger Markt gebildet hat. Jeder Hersteller von Wundversorgungsprodukten möchte von den Patienten – den eigentlichen „Kunden“ – profitieren. Zumal es sich hierbei um Produkte handelt, die nicht direkt verkauft werden müssen! Wundauflagen wie Schaum- und Silikonauflagen (wenn sie keine Wirkstoffe freisetzen), Kompressen, Mull, Pflaster, Fixierbinden usw. sind in der Regel verordnungsfähig. Das bedeutet, dass die Krankenkassen die Kosten für diese Produkte im Regelfall übernehmen, solange die Verordnungen des Arztes verhältnismäßig sind.

Nach § 12 SGB V müssen alle Verordnungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Das gilt auch für Verbandstoffe. Konkret heißt das:

Ausreichend: Der Verband muss die Wunde fachgerecht versorgen – weder zu wenig noch übermäßig.

Zweckmäßig: Er soll medizinisch sinnvoll und für das Behandlungsziel geeignet sein.

Wirtschaftlich: Kein teureres Produkt, wenn ein günstigeres den gleichen Zweck erfüllt.

Wichtig zu wissen: Nicht die Apotheke, nicht der Wundmanager und auch nicht der Patient, sondern der Arzt allein trägt das finanzielle Risiko einer nachträglichen Prüfung durch die Kostenträger. Kommt es zu einer Beanstandung der Verordnung, kann der Arzt in sogenannten Regress genommen werden – er zahlt dann aus eigener Tasche die entstandenen Mehrkosten. Daher ist es wichtig, Verbandstoffe nicht nur nach Marketingmaßnahmen oder Bekanntheit der Hersteller auszuwählen, sondern auch nach wirtschaftlichen Aspekten – wie vom Gesetzgeber vorgegeben.

wund-a TUL und wund-a FOAM sind bis zu 30 % günstiger als wirkgleiche Produkte im Markt.

Ab Januar!

 

 

Quellen:

* BVMed: Wundversorgung, https://www.bvmed.de/themen/wundversorgung/

** Sozialgesetzbuch

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